Der geplante Windpark auf dem freiburgischen Schwyberg entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das macht das Urteil des Bundesgerichts klar, das heute publiziert wurde. Die Nutzung der Windkraft in der Schweiz muss mit intelligenten Projekten erfolgen, die sich an die geltenden Regeln halten. Das Schwyberg-Projekt gehört nicht dazu. Unverständlich ist, wie Kanton, Gemeinden und Promotoren die klaren Fakten ignorierten.